im Erdgeschoss ist im konkreten Fall zulässig (E. 4a und b). − Aufhebung einer Baubewilligung wegen den rechtswidrigen Abweichungen von den Abstandsvorschriften zur öffentlichen Strasse und zwischen den Gebäuden (E. 4c). − Das USG ist bereits im Baubewilligungsverfahren anzuwenden; vom Baugesuchsteller kann unter Umständen ein Umweltverträglichkeitsbericht verlangt werden (E. 5). Faits