− Die öffentlichrechtlichen Bestimmungen, die auf im ISOS erwähnte Gebäude anwendbar sind, verlangen nicht zwingend, dass diese Gebäude und deren Umgebung inventarisiert und klassiert sein müssen, bevor neue Gebäude in deren Nähe bewilligt werden; über Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz solcher Gebäude ist nötigenfalls im Einzelfall zu entscheiden, beispielsweise in einem Baubewilligungsverfahren (E. 2). − Prüfung eines Baugesuchs unter Anwendung bauästhetischer Bestimmungen (E. 3). − Eine Abweichung von den Bestimmungen über den freien vertikalen Raum zwischen einem Balkon und einer öffentlichen Strasse und die Nutzung der Lokalitäten im Erdgeschoss ist im konkreten