Bodenpreis: für die Parzelle 512 in der Bauzone Fr. 120.00/m2, mindestens wie Angrenze Eventuell Totalexpropriation der Parzelle 512". Die Schätzungskommission hat in der Folge lediglich verfügt: "Dem Begehren betreffend Uebernahme der Restparzelle ist zu entsprechen." Aufgrund der Übernahme des Wortlauts und mit Blick auf den Gesamtzusammenhang kann Letzteres einzig so verstanden werden, dass mit dem "Begehren betreffend Uebernahme der Restparzelle" nur die Parzelle Nr. 1294 gemeint sein konnte. Dies musste auch vom Beschwerdeführer so verstanden werden, weshalb er aus seinem allfälligen Irrtum nichts zu seinen Gunsten ableiten kann.