Eigentum stehende und ebenfalls von der Entei gnung betroffenen Parzelle Nr. 1294, Plan Nr. 7, zugesichert wurde. Der Beschwerdeführer hat allenfalls irrtümlich angenommen, diese Zusicherung würde sich auch auf die Parzelle Nr. 512 beziehen. Dieser Irrtum liegt wahrscheinlich im Umstand begründet, dass die Begehren des Beschwerdeführers vor der ersten Schatzungskommission wie folgt festgelegt wurden: "Bodenpreis: für Parzelle 1294 Fr. 15.00/m2, inkl. Uebernahme Restparzellen Bodenpreis: für die Parzelle 512 in der Bauzone Fr. 120.00/m2, mindestens wie Angrenze Eventuell Totalexpropriation der Parzelle 512".