28 BZR, welcher die Au snützungsziffer von 0.6 auf 0.7 erhöhen würde. Dies ist jedoch insofern unerheblich, als auch eine Überbauung mit einer Bruttogeschossfläche von 179.9 m2 (0.7 x 257 m2) auf dem Restgrundstück mit einem teilweisen Ausbau des Dachgeschosses immer noch realisierbar wäre. Der Hinweis der Revisionskommission auf Grösse und Überbaubarkeit der Nachbarparzellen ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.