SGS/VS 705.100) und der Umschreibung im dazugehörenden Glossar Keller, Estrich, Waschküchen etc. nicht enthalten. Die Realisierung dieser Bruttogeschossfläche ist auch unter Berücksichtigung der im BZR vorgeschriebenen Gebäudelänge, -höhe und Grenzabstände sowie der verbleibenden Form und Grösse des Grundstücks ohne Weiteres möglich. Das auf dem von der Revisionskommission hinterlegten Situationsplan 1:500 eingezeichnete und lediglich der Illustration dienende Bauprojekt mit einer Grundfläche von 86 m2 veranschaulicht dies deutlich.