Und auf Seite 3 unten stellt er unter Ziff. 1 ausdrücklich das Begehren, "das ganze Geschäft noch einmal an den Stadtrat zurückzuweisen mit der Aufforderung folgende Punkte nachmals seriös zu prüfen: 1. Erstellen eines Berichtes betreffend Abklärung des Bedarfs an Verkaufsflächen, sowie Auswirkung der Anordnung derselben im Bereich der Agglomeration Brig-Glis und Naters". Der Staatsrat selbst hat in E. 3 seines Entscheides fes tgehalten, der Beschwerdeführer verlange eine Bedarfsabklärung.