dern einer ausreichenden dezentralisierten Versorgung an Gütern und Dienstleistungen'", dienen sollen. Zu diesem Zweck verlangt der Richtplan unter der Marginalie "Vorgehen" als erstes einen Bedürfnisnachweis. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage dieses Nachweises "für die Einkaufszentren, in Berücksichtigung der erwünschten räumlichen Entwicklung, die entsprechenden Nutzungszonen mit den dazugehörenden Reglementsbestimmungen festzulegen". Dabei verlangt der Richtplan für Einkaufszentren mit über 5'000 m2