Der Richtplan fährt weiter, das Fehlen des Angebots "an Gütern des täglichen Bedarfs in den Wohnzonen einerseits und die Konzentration der Verkaufsflächen an der Peripherie der Zentren andererseits" stehe "nicht im Einklang mit der kantonalen Politik und der erwünschten räumlichen Entwicklung im Bereich der Versorgung." Deshalb dränge sich "eine Lenkung der Entwicklung der Versorgungsstrukturen durch Massnahmen der Raumplanung auf." 5. 2. Unter dem Titel "Koordination" werden acht Grundsätze aufgeführt, die namentlich der Realisierung der vom kantonalen Parlament beschlossenen Raumplanungsziele, insbesondere dem "Ziel 'För- 38