– Die in diesem Zusammenhang erhobene Rüge der rechtsungleichen Behandlung wird abgewiesen (E. 3e). 6 RVJ / ZWR 2008 – Abgrenzung zwischen geschlossener Bauweise und Anbauten (E. 4a). – Die Baupolizeibehörden können sich bei der Prüfung des Bauvorhabens betreffend Sicherheit auf die technischen Vorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKF) stützen (E. 4b).