Bauästhetik ; geschlossene Bauweise ; Anbauten – Ein Bauvorhaben ist für sich allein zu beurteilen und der Bauherr kann sich nur insofern auf einen Entscheid betreffend ein früheres Projekt berufen, als die beiden Bauvorhaben miteinander übereinstimmen (E. 2). – Eine Baubewilligung kann auch dann aus Ästhetikgründen verweigert werden, wenn das Bauvorhaben in einem Quartier realisiert werden soll, das zwar nichts Besonderes darstellt, aber infolge Anwendung der Bauvorschriften eine gewisse Einheit aufweist. In einem solchen Falle ist die Baubewilligung für ein Projekt, das nicht in dieses Ortsbild passt, zu verweigern (E. 3a-d). – Die in diesem Zusammenhang erhobene