5.3.2 Die Steinschlagsanierung Halta wurde in der ersten Urversammlung angenommen und kam in der zweiten nicht mehr zur Abstimmung, weil sie der Gemeinderat offensichtlich in der Zwischenzeit wegen fehlender Dringlichkeit nicht mehr in den Voranschlag aufgenommen hat. Man kann sich fragen, ob bei dieser Konstellation der Staatsrat nicht besser auch anders entschieden hätte. Doch stellt die Aufnahme dieser Position für die Exekutive keine Verpflichtung dar, den Steinschlag auch tatsächlich in diesem Jahr zu sanieren, sondern bildet die Ermächtigung des finanzkompetenten Organs nur die Voraussetzung, das Werk im Jahre 2007 zu realisieren.