Diese Investitionen können nicht als für das Funktionieren einer Gemeinde unabdingbar angesehen werden, da einerseits für den Winterdienst und den Strassenunterhalt nebst der Auslagerung an Private auch eine Zusammenarbeit mit andern Gemeinden möglich ist. Für die Entsorgung des Kehrichts kann eine Zwischensammelstelle in einem Kehrichthäuschen durchaus Sinn machen, doch kann nicht gesagt werden, eine solche Sammelstelle sei unverzichtbar. Die Entscheide des Staatsrats betreffend diese Investitionen, bei denen dieser einen grossen Ermessensspielraum hatte, können deshalb keineswegs als willkürlich angesehen werden.