5.3.1 Wie die Gemeinde in ihrer Beschwerde bezüglich der Anschaffung eines Kommunalfahrzeugs für den Strassenunterhalt und den Winterdienst selber ausführt, gehen die Meinungen über diese Investition auseinander. Dies ergibt sich auch aus den Voten anlässlich der Urversammlung vom 13. Dezember 2006. Dasselbe gilt für den Bau eines Kehrichthäuschens. Diese Investitionen können nicht als für das Funktionieren einer Gemeinde unabdingbar angesehen werden, da einerseits für den Winterdienst und den Strassenunterhalt nebst der Auslagerung an Private auch eine Zusammenarbeit mit andern Gemeinden möglich ist.