der Fall ist. Bei den Investitionen hat der Staatsrat den Beschlüssen der Urversammlung Rechnung getragen. Über die Notwendigkeit von Investitionen gibt es oft nicht nur politisch motivierte unterschiedliche Ansichten, sondern auch sachliche Meinungsverschiedenheiten. Ob der Staatsrat mehr Kompetenzen hat als die Urversammlung und allenfalls auch Investitionen ins Budget schreiben darf, für die eine Kreditbewilligung der finanzkompetenten Urversammlung fehlt, kann hier offen gelassen werden, da diese Konstellation vorliegend nicht zutrifft.