5.1 Die Gemeinde sieht eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs darin, dass der Staatsrat sich mit den Argumenten und Vorstellungen des Gemeinderats zum Budget 2007, die er in seinem Schreiben vom 22. März 2007 dargelegt habe, nicht befasst bzw. diese nicht zur Kenntnis genommen habe. 5.1.1 (...) 5.1.2 Der Staatsrat hat in seiner Stellungnahme zur Beschwerde zu Recht darauf hingewiesen, er habe in seinem Entscheid auf die Eingabe des Gemeinderats Bezug genommen.