Das habe er unterlassen und die Eingabe des Gemeinderats vom 22. März 2007 an keiner Stelle erwähnt, also nicht erwogen. Er habe sich mit den Vorbringen des Gemeinderats zum Kauf des Kommunalfahrzeugs, zur Steinschlagsanierung Halta und zu den Abschreibungssätzen nicht ernsthaft auseinander gesetzt. Er habe RVJ / ZWR 2008 87 folglich keine korrekte Analyse des finanziellen Bedarfs vorgenommen und damit auch das rechtliche Gehör der Gemeinde verletzt. Für die Auflagen gemäss Ziffern 2 - 6 des Dispositivs gebe es überhaupt keine gesetzliche Grundlage.