2. Das Budget umfasst in einer übersichtlichen Gesamtdarstellung die Einnahmen und Ausgaben eines Jahres. Es enthält in weitem Umfang einerseits durch Gesetze oder vorausgegangene Beschlüsse bedingte und gebundene Ausgaben der laufenden Rechnung und jene der Investitionen, andererseits die entsprechenden Einnahmen. Es stellt keinen Erlass im Sinne eines Gesetzes dar, der Drittpersonen Ansprüche einräumen würde oder als gesetzliche Grundlage für eine Ausgabe oder Einnahme dienen könnte (Imboden/Rhinow, Verwaltungsrechtsprechung, 5. Aufl., S. 1114 ff. Nr. 154 ; Rhinow/Krähen- 84 RVJ / ZWR 2008