Indem der Staatsrat sich nun aber in seinem Entscheid auf die anlässlich der Urversammlung vorgebrachten Motive beschränke, statt wie der Gemeinderat eine sachliche Analyse vorzunehmen, habe er seine Aufgabe nicht wahrgenommen und damit Recht verletzt. Der Staatsrat habe sich mit der Eingabe des Gemeinderats vom 22. März 2007 nicht befasst und diese in seinem Entscheid nicht einmal erwähnt, so dass er dadurch ihr rechtliches Gehör verletzt habe. Die Abschreibungssätze seien vorgeschrieben worden, ohne vorgängig die Gemeinde oder deren Treuhänder dazu angehört zu haben.