Ferner wurde die Gemeinde aufgefordert, innert 30 Tagen nach Erhalt des Staatsratsentscheids einen überarbeiteten Finanzplan einzureichen und die Bevölkerung spätestens anlässlich der nächsten Urversammlung über den Inhalt des Staatsratsentscheids zu informieren. Er hielt schliesslich fest, der Gemeinderat bleibe für die Führung des kommunalen Finanzhaushalts verant- RVJ / ZWR 2008 83