Zusätzlich verpflichtete er die Gemeinde, dem gleichen Departement jeweils per Ende Juni, August und Oktober des laufenden Jahres mittels eines Auszugs der Investitionsrechnung mit dem aktualisierten Stand der bisher getätigten Ausgaben und erzielten Einnahmen Bescheid zu geben. Ferner wurde die Gemeinde aufgefordert, innert 30 Tagen nach Erhalt des Staatsratsentscheids einen überarbeiteten Finanzplan einzureichen und die Bevölkerung spätestens anlässlich der nächsten Urversammlung über den Inhalt des Staatsratsentscheids zu informieren.