Dies tat der Staatsrat am 25. April 2007, wobei er vom zweiten Voranschlag des Gemeinderats ausging und daran einzelne Korrekturen vornahm, die im Wesentlichen in der Eliminierung der Investitionen für die Anschaffung eines Kommunalfahrzeugs und die Renovation des Kehrichthäuschens bestanden. Er wies die Gemeinde ferner an, die entsprechenden Korrekturen in ihrem Buchhaltungsprogramm vorzunehmen und dem kantonalen Finanzdepartement zuzustellen.