DNP möglich (E. 2c). – Art. 12 Abs. 4 kRPG sieht eine Art Delegation der Gesetzgebungskompetenz an den Gemeinderat vor. Enthält der Zonennutzungsplan bei seiner Annahme eine solche Delegation, sind die in Art. 4 RPG enthaltenen Mitwirkungs- und Informationsrechte gewahrt worden und können bei der Genehmigung des DNP im Verfahren gemäss Art. 12 Abs. 4 kRPG nicht mehr ausgeübt werden (E. 3a). – Tragweite einer kommunalen Bestimmung, wonach ein DNP im Einvernehmen mit den betroffenen Eigentümern zu erlassen ist (E. 3b). – Verhältnis der Verfahren gemäss Art. 12 Abs. 4 kRPG zu den Verfahren betreffend Landumlegung und Grenzregulierung (vgl.