Die bereits erwähnten Abdeckungen des Gurschenfirns auf dem Gemsstock wurden von den kantonalen und kommunalen Behörden ebenfalls als bewilligungspflichtig angese hen und durch die Gemeinde Andermatt mit Zustimmung der Urner Justizdirektion bewilligt. Das Amt für Raumentwicklung des Kantons Graubünden hat im Nachgang zu einem im September 2006 in Laax zum Thema der Gletscherabdeckungen durchgeführten Workshop mit u.a. Vertretern der Wissenschaft (ETH Zürich), des Rechts (Schweizerischer Verband für Landesplanung), der Bergbahnen Schweiz, der Umweltschutzorganisationen sowie Repräsentanten des Kantons und der Gemeinden eine Beurteilungshilfe