Einer diesbezüglichen Missbrauchsgefahr ist mit Auflagen in der Baubewilligung zu begegnen, indem die Beschaffenheit und Gestaltung der Vliese verfügt wird. Es muss die zeitliche Dauer der Gültigkeit der Bewilligung pro Jahr oder allenfalls auch auf mehrere Jahre bestimmt werden. Zudem muss garantiert werden, dass die Folien rechtzeitig vor Wintereinbruch auch wieder entfernt werden und nicht im Gletschereis eingefrieren. Es gilt zudem das Betreten und Befahren dieser Vliese zu regeln. Gletscher sind grundsätzlich für jedermann zugänglich. Abgedeckte Gletscher 17