Die Baubewilligungspflicht soll es der Behörde ermöglichen, eine Baute oder Anlage vor ihrer Realisierung präventiv auf ihre Übereinstimmung nicht nur mit den raum- und planungsrechtlichen Vorschriften, sondern in einer koordinierten Anwendung mit der gesamten einschlägigen Gesetzgebung zu prüfen. Neben der Anwendung rein bau- und planungsrechtlicher Bestimmungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene müssen vorliegend auch Fragen des Gewässerschutzes und der Sicherheit der Skifahrer und Berggänger berücksichtigt werden. Die Gletscher sind im öffentlichen Eigentum (Art. 664 ZGB) der betreffenden Munizipal gemeinden (Art.