Die Folien werden zwar mit dem Boden verbunden, denn der Wind darf sie nicht wegblasen, doch nicht derart, dass sie nicht jederzeit wieder ohne grossen Aufwand vom Boden gelöst und entfernt werden können. Die "konstruktiven" Charakteristiken der Anlage sprechen 15 somit eher für eine Zuordnung zu den Fahrnisbauten mit eingeschränkter, jedoch jährlich wiederkehrender und in etwa gleich langer Dauer. Dieser Aspekt gibt keine eindeutige Antwort in Bezug auf die Baubewilligungspflicht.