Mittelallalin ca. 1'000 m2 abgedeckt, um so das Abschmelzen der Überdeckung der dort betriebenen Eisgrotte zu verhindern bzw. zu verlangsamen. Da die Abdeckungen ohne Baubewilligungen vorgenommen worden waren, verlangte die kantonale Baukommission (KBK) am 11. Januar 2007 die Einreichung entsprechender Baugesuche. Die beiden Unternehmungen waren damit nicht einverstanden und fochten diese Verfügung beim Staatsrat an, der die Baubewilligungspflicht am 24. Oktober 2007 bestätigte. Dasselbe tat die öffentlichrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts auf Verwaltungsgerichtsbeschwerde hin am 17. April 2008.