ten sind, aber mit der Ausführung des umstrittenen Auftrags direkt im Zusammenhang stehen. Die Leistungen sollen offensichtlich nach Aufwand (Regie) zu den angegebenen Preisen verrechnet werden. Der voraussichtliche Stundenaufwand ist von der Bauherrschaft angegeben worden. Das Total der voraussehbaren Regiearbeiten wurde denn auch in den Gesamtoffertpreis integriert. Auch dies bringt zum Ausdruck, dass es sich bei diesem Regieaufwand nicht um Kundendienst, sondern um einen Bestanteil des Auftrags handelt.