4. 2. Auf den vorliegenden Fall bezogen heisst dies, dass der Kundendienst nach der mängelfreien Montage der bestellten Fenster - oder nach der Behebung der Mängel - beginnt. In diesem Fall muss die Bauherrschaft sich aber nicht mehr an den Auftragnehmer halten und dieser ist auch nicht mehr verpflichtet, Leistungen für die Bauherrschaft zu erbringen, die ausserhalb seiner Garantieverpflichtungen liegen. Die im Rah men der Offerte angegebenen Regiepreise gelten somit nicht für diese nachfolgenden Unterhaltsarbeiten und sind auch nicht für den Unterhalt offeriert worden.