Dabei kann der Preis und auch die Flexibilität durchaus ein Charakteristikum des Kundendienstes sein. Damit diese aber als Kriterium für die Wahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots in Betracht fallen dürfen, muss die ausgeschriebene Leistung so an die Person des Anbieters gebunden sein, dass dieser Kundendienst objektiv gesehen nur, oder doch sinnvollerweise, von ihm erbracht werden kann. Wenn der nachträgliche Unterhalt im Sinne von Kundendienst aber von jedermann erbracht werden kann, wird der Gebrauch eines solchen Kriteriums fraglich.