Die Stiftung X. vergab die Lieferung und den Einbau von Fenstern bei der Erweiterung des Alters- und Pflegeheims an Y. Als Vergabekriterien dienten nach den Ausschreibungsunterlagen der Preis mit 70 %, Qualität, Referenzen ähnlicher Bauten, Erfahrung und fachliche Kompetenz mit 15 %, Kundendienst/Flexibilität mit 10 % und Ökologie/Umwelt mit 5 %. Die an zweiter Stelle der Bewertungstabelle liegende Z. AG focht diesen Entscheid mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 12. November 2007 bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts an und rügte u.a., die Vergabebe hörde habe beim Kriterium Preis zwischen den beiden