Sowohl die Zufahrt als auch das Garagentor sollen frei liegen, während die Lagerhalle an sich vollumfänglich vom Erdreich überdeckt und von aussen nicht sichtbar sein wird. Über dem gewachsenen Terrain soll auf der Westgrenze der Bauparzelle entlang der Zufahrt eine Mauer in der Höhe von 1.50 m erstellt werden.