3. 4. Im vorliegenden Fall ist eine Zufahrtsrampe mit entsprechenden seitlichen Stützmauern von der nordwestlichen Parzellenecke entlang der westlichen Grundstücksgrenze in einer Breite von 2.60 m und einer Länge von rund 8.60 m vom gewachsenen Terrain aus hinunter in die Lagerhalle im Kellergeschoss vorgesehen. Eingangs der Lagerhalle soll die Zufahrtsrampe durch ein Garagentor abgeschlossen werden, das parallel zur Nordgrenze verläuft. Sowohl die Zufahrt als auch das Garagentor sollen frei liegen, während die Lagerhalle an sich vollumfänglich vom Erdreich überdeckt und von aussen nicht sichtbar sein wird.