Die von der Gemeinde Y. bewilligten Pläne sahen ein mit einer über eine Rampe erreichbares Kellergeschoss mit einer Lagerhalle und diversen technischen Räumen und Kellern, ein Erdgeschoss, drei Obergeschosse sowie ein Dachgeschoss vor. Die Rampe war zudem gegen das Nachbargrundstück hin mit einer 1.50 m hohen Abschlussmauer versehen. Gegen die kommunale Baubewilligung führten die Nachbarn X. am 24. Oktober 2006 beim Staatsrat Verwaltungsbeschwerde. Sie brachten neben anderem vor, die Zufahrt werde tiefer als 1.50 m ins gewachsene Terrain "abgeteuft" und führe zu einem ganzen Stockwerk unter dem gewachsenen Terrain.