19 Bauwesen KGVS A1 07 165 KGE (öffentlichrechtliche Abteilung) vom 18. Januar 2008 i.S. X. c. Gemeinde Y. und Kons. Baurechtlicher Grenzabstand − Eine Rampe, die auf der ganzen Länge unterhalb des gewachsenen Terrains verläuft und zu einer untergeschossigen Lagerhalle führt, muss keinen baurechtlichen Grenzabstand einhalten (Art. 10 Abs. 1, 21, 22 Abs. 1 und 4 BauG. − Dasselbe gilt für den Grenzabstand der entlang der Rampe verlaufenden, nicht mehr als 1.50 m hohe Grenzmauer (Art. 19 Abs. 1 Ziff. 3 lit. d BauV). Distance à la limite