damaligen als auch heutigen Bestimmungen erforderlich ist. Das Recht, ein Grundstück zu überbauen, ist Bestandteil des Eigentumsrechts. Soll einem Dritten mit einer Baubewilligung ein solches Recht erteilt werden, muss der Eigentümer seine Zustimmung dazu manifestiert haben, ansonsten ein aus dem Grundeigentum fliessendes Recht ohne gesetzliche Grundlage an einen Dritten übertragen und die erteilte Baubewilligung damit illegal machen würde. Ein solches Resultat widerspräche aber auch dem öffentlichrechtlichen Grundsatz der Legalität.