Das neu gestaltete Geschoss enthält nun zwei unabhängige Wohnungen, wogegen das 3. Obergeschoss vorher zwei und das Dachgeschoss ursprünglich eine Wohnung und einen Estrich aufgewiesen haben. Auch die Höhe des gesamten Gebäudes wie auch die äusseren Dimensionen der verschiedenen Grundrisse der Geschosse sind nicht mehr identisch. Damit steht fest, dass das hier zu behandelnde Bauprojekt in der Form noch nie bewilligt wurde. Wenn es die Bauherrschaft realisieren will, benötigt sie folglich eine Baubewilligung.