Nach der Begründung des Stockwerkeigentums wurden diverse Stockwerkeigentumsanteile an Dritte veräussert. Das Haus A. wurde vorerst nicht erstellt. Im Jahre 2006 reichten die Ehegatten H., die inzwischen alle Stockwerkeigentumsanteile des Hauses A. erworben hatten, bei der Gemeinde ein Baugesuch zur Erstellung dieses Gebäudes ein. Das neue Projekt sah ein Erd- und Dachgeschoss sowie drei Obergeschosse vor, jedoch keinen Schutzraum mehr und weniger Kellerabteile und ein Obergeschoss weniger als im ersten Baugesuch bewilligt und in der Stockwerkeigentumsbegründungsurkunde geplant. Überdies wichen die Masse und Geschosseinteilungen teils vom vormaligen Baugesuch ab.