RVJ / ZWR 2008 13 KGVS A1 07 121 / KGVS A1 07 122 KGE vom 9. November 2007 i.S. A.B. c. Gemeinde R. Gültigkeitsdauer einer Baubewilligung für eine Gesamtüberbauung ; Zustimmung des Grundeigentümers zu einem Bauvorhaben – Bewilligung einer Gesamtüberbauung im Sinne von Art. 53 Abs. 3 BauV. – Das Baugesuch ist vom Gesuchsteller oder von dessen Bevollmächtigten einzureichen und vom Grundeigentümer mit zu unterzeichnen (Art. 33 Abs. 2 BauG). – Tragweite und Bedeutung dieser Vorschriften. – Unterschrift will nach der Rechtsprechung Zustimmung bedeuten, die in verschiedener Art und Weise erfolgen kann.