Erwägungen (...) 4. Zu prüfen ist somit vorliegend, ob die Gemeinde ihren Unterstützungsbeitrag für die Mietkosten des Beschwerdeführers und seiner Gattin von den tatsächlich im Verfügungszeitpunkt angefallenen monatlichen Kosten von Fr. 1’800.– für die gemietete 31/2-Zimmerwoh- nung auf einen maximalen Betrag von Fr. 15’000.– pro Jahr bzw. Fr. 1’250.– pro Monat reduzieren kann.