Grafiken betreffend die aus dem Entscheid folgenden Besonderheiten durch den Gemeinderat abhängig gemacht werden. Diese Unterlagen müssen dem kommunalen Gesetzgeber vorgängig nicht unterbreitet worden sein (E. 2a-b). – Vorgehen, um auf diesen Unterlagen die Bestimmungen betreffend den Biotopschutz einzufügen, wenn der Genehmigungsentscheid auch die Korrektur des reglementarischen Wortlauts anordnet, um diesen an die vorgenannten Bestimmungen anzupassen (E. 2c). – Biotopschutz nahe eines Wasserlaufs, der die Grenze zwischen zwei Gemeinden bildet; Verhältnis der dazu gemäss kRPG und kNHG vorgesehenen Prozessbestimmungen (E. 3a-c). – Vorliegend genügen die