Weder die Einleitung der Strafverfahren noch die «erfolglose Betreibung des Täters», wie sie von der Beschwerdeführerin resp. deren Rechtsvertreter im Formular zu dem am 18. August 2005 eingereichten Gesuch als Mitgrund für die Ausrichtung einer OHG- Genugtuung angegeben wird, haben zu einer Unterbrechung der 46 RVJ / ZWR 2008