Auch im vorliegenden Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren wurde wieder die von der Beschwerdeführerin an die Anwaltskanzlei D. und E. erteilte Vollmacht vom 20. März 2001 eingereicht. Somit steht fest, dass die Beschwerdeführerin sich seit dem 20. März 2001 in sämtlichen hie- RVJ / ZWR 2008 43 vor erwähnten Verfahren jeweils von derselben Anwaltskanzlei resp. demselben Rechtsanwalt D. vertreten liess. Gegenstand der erwähnten Verfahren bildeten nicht nur strafrechtliche, sondern auch betreibungsrechtliche und opferrechtliche Fragen.