Auch das am 4. Oktober 2006 beim Verwaltungs- und Rechtsdienst des DFIS eingereichte Gesuch um OHG- Entschädigung stammte aus der hievor genannten Anwaltskanzlei. Im von der Beschwerdeführerin unterzeichneten und dem Gesuch beigelegten Gesuchsformular wird als Vertretung im Verfahren um Entschädigung/Vorschuss «Advokatur und Notariat D. und E.» angegeben. Auch im vorliegenden Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren wurde wieder die von der Beschwerdeführerin an die Anwaltskanzlei D. und E. erteilte Vollmacht vom 20. März 2001 eingereicht.