Der Täter A. drang am 5. März 2001 in die Wohnung des Ehepaars Y. und Z. ein, worauf es zu einem Handgemenge kam, bei dem sich Frau Z. verletzte. Am 2. März 2001 erteilte Frau Z. den Rechtanwälten D. und E. Vollmacht, ihre Interessen in der Strafsache gegen A. zu vertreten. Das Strafverfahren führte zu einer erst- (23. Januar 2004) und zweitinstanzlichen (26. November 2004) Verurteilung von A. Am 18. August 2005 stellte Advokat D. beim Verwaltungs- und Rechtsdienst des Departements für Volkswirtschaft und Sicherheit (jetzt Departement für Finanzen, Institutionen und Sicherheit ;