7.2 Die Parzellen der Nachbarn grenzen unmittelbar an jene der Bauherrschaft. Das Gebäude als solches, aber auch die ersuchten Änderungen wirken sich auf die nähere Umgebung der Bauparzelle aus. Die Nachbarn haben somit die verlangte räumliche Nähe zum Bauobjekt, weshalb RVJ / ZWR 2008 23