Dieses System bewirkt, das gegenwärtig sämtliche A-Bewilligungen gleichmässig auf vier Betreiber aufgeteilt sind, obwohl derzeit mehrere Neugesuche anderer Bewerber vorliegen. Die abschlägigen Entscheide gegenüber dem Beschwerdeführer werden mit dem Mangel an Standplätzen begründet. Dies deckt sich mit der im Reglement vorgesehen System des Numerus clausus. Sofern nicht die Standplätze erhöht werden, wofür gegenwärtig keine Anzeichen vorhanden sind, hat somit ein Gesuchsteller keine Möglichkeit, eine Bewilligung zu erhalten. Dieses System aber wider- 77