Des Weiteren enthält das Reglement u.a. Bestimmungen über die jährlich zu zahlenden Gebühren, die Fahrzeuge, die Taxihalter und Taxichauffeure, die Pferdehaltung und Pferdeführung sowie Strafbestimmungen. Aus der kommunalen Regelung geht klar hervor, dass die hier relevanten Bewilligungen A zahlenmässig beschränkt sind und die einmal erteilten Bewilligungen bis zum Tod des Taxihalters, unter Vorbehalt des Entzugs, gültig bleiben. Dieses System bewirkt, das gegenwärtig sämtliche A-Bewilligungen gleichmässig auf vier Betreiber aufgeteilt sind, obwohl derzeit mehrere Neugesuche anderer Bewerber vorliegen.