Die Bewilligung erlöscht nach Reglement mit der Aufgabe des Taxigeschäfts, durch Entzug, Tod des Inhabers, sofern die Bewilligung nicht auf den Ehegatten oder die Nachkommen übertragen wird, oder bei Ausscheiden des Inhabers aus einer juristischen Person, ausser sie werde einer andern verantwortlichen Person der Unternehmung übertragen (Art. 11). Des Weiteren enthält das Reglement u.a. Bestimmungen über die jährlich zu zahlenden Gebühren, die Fahrzeuge, die Taxihalter und Taxichauffeure, die Pferdehaltung und Pferdeführung sowie Strafbestimmungen.